FAQ

Die meist gestellten Fragen unserer Patienten.

Tauchen Sie ein in unsere PhysioFAQ-Sektion und erhalten Sie klare Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Physiotherapiepraxis. Bei Physiotherapie Schock in Steinhagen sind wir stets für Ihre Gesundheitsanliegen da.

Entdecken Sie, was unsere Praxis auszeichnet – ein engagiertes Team, innovative Ansätze und eine individuelle Betreuung für maximale Gesundheitserfolge.

Ja, unsere Therapiepläne werden individuell auf chronische Schmerzen zugeschnitten, um Linderung zu bieten und die Lebensqualität zu verbessern.

Informieren Sie sich über unsere breite Palette an Therapieansätzen, darunter Manuelle Therapie, physiotherapeutische Übungen und moderne Techniken, alle individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Abhängig von der Physiotherapeutischen Maßnahme gibt es gesetzlich vereinbarte zeitliche Vorgaben.
Entsprechend den Vorgaben des Rahmenvertrages ist eine Behandlungseinheit für Physiotherapie auf 15 Minuten festgelegt. Innerhalb dieser Zeitspanne sind verschiedene Leistungen vorgesehen, darunter die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans, Hilfeleistungen wie Aus- und Ankleiden, physiotherapeutische Maßnahmen, Nachruhe, Dokumentation des Therapieverlaufs, Mitteilungen an den verordnenden Arzt, Terminvergabe/-änderungen, Rezeptkontrolle und verwaltungstechnische Aufgaben.Aufgrund dieser Vorgaben bleibt nur begrenzte Zeit für die eigentliche physiotherapeutische Tätigkeit. Um den Fokus verstärkt auf therapeutische Maßnahmen während einer Behandlungseinheit zu legen, haben wir die Dauer erheblich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verlängert.

Zusätzlich stehen Ihnen außerhalb der Behandlungszeit Anmeldekräfte zur Verfügung, um Termine abzustimmen oder andere Anliegen unserer Patienten zu klären. Darüber hinaus haben unsere Therapeuten in festgelegten Zeiten außerhalb ihrer Behandlungszeiten die Möglichkeit, Mitteilungen an verordnende Ärzte zu verfassen. Dies gewährleistet eine individuelle und qualitativ hochwertige Therapie.

Unsere Therapeut*innen geben Ihnen individuelle Übungen und Ratschläge, damit Sie aktiv an Ihrer Genesung mitwirken und die besten Ergebnisse erzielen können.

Physiotherapie konzentriert sich auf die Wiederherstellung von Beweglichkeit und Funktionalität, während Osteopathie ganzheitlicher ist und sich auf die Struktur des Körpers konzentriert.

Durch gezielte physiotherapeutische Maßnahmen können wir Spannungen im Nacken- und Schulterbereich reduzieren und dadurch Kopfschmerzen und Migräne positiv beeinflussen.

Die Anerkennung als Heilpraktiker (PT) ermöglicht die direkte Behandlung von Patienten und
die eigenständige Diagnosestellung, ohne dass eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Hierfür ist eine Erstuntersuchung durch uns zwingend erforderlich.

Haben Sie körperliche Beschwerden?

Erleben Sie die transformative Kraft unserer ganzheitlichen Physiotherapie und Heilpraktikerleistungen in Steinhagen. Gemeinsam für Ihre Gesundheit – Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und nachhaltige Heilung

Wir bitten Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Termine am Montag müssen am vorherigen Freitag bis 12 Uhr abgesagt werden. Eine Terminabsage muss der Rezeption direkt mitgeteilt werden (vor Ort, telefonisch, per Mail oder über den Anrufbeantworter). Bitte teilen Sie uns hierzu ihren vollständigen Namen und die Termindaten, wie Datum und Uhrzeit mit.

Bitte teilen Sie uns dann Ihr Anliegen per Anrufbeantworter bzw. Email unter den angegebenen Kontaktdaten mit.

Wir bitten um Angabe ihres vollständigen Namens und der Termindaten wie Datum und Uhrzeit.

Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dadurch entstehen Ihnen kaum Wartezeiten und wir können Sie in Ruhe in der für Sie reservierten Zeit behandeln.

Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine führen zu Terminlücken, diese bedeuten für therapeutische Praxen enorme finanzielle Einbußen/ Belastungen, sodass wir uns gezwungen sehen Ausfallgebühren zu erheben.

Einen Termin nicht oder nicht rechtzeitig abzusagen ist kein Kavaliersdelikt sondern ein Vertragsbruch. Sagen Sie einen Termin nicht rechtzeitig ab besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Ausfallhonorar- §630a BGB & PatRG.

Aus diesen Gründen bitten wir um einen verantwortungsvollen Umgang mit Ihren bei uns vereinbarten Terminen!

Wir wissen, dass Krankheit unvorhersehbar und unvermeidbar ist und dass es für Sie unangenehm ist, Ihren Termin absagen zu müssen.

Dennoch müssen wir in der Lage sein, unsere Termine so effizient wie möglich zu planen, um allen Patienten eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch in diesem Fall eine Ausfallgebühr erheben müssen, um unsere Praxis auf finanzieller Ebene zu schützen und eine effektive Behandlung aller Patienten zu gewährleisten.

Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich nach den mit Ihnen bzw. Ihrer Krankenkasse für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätzen.

Unsere Praxis führt eine Warteliste, dass heisst, je früher wir von ihrer Terminabsage erfahren, desto größer ist die Möglichkeit den Termin anderweitig zu belegen!

Können wir also den Termin anderweitig belegen sehen wir aus Kulanzgründen von einer Ausfallgebühr ab.

Bitte informieren Sie uns unverzüglich damit eine Behandlung in der evtl. verbliebenen Zeit von uns noch angeboten werden kann.

Nein, da Ihnen der nicht wahrgenommene Termin als Ausfallgebühr privat in Rechnung gestellt wird ändert sich die verordnete vorgegebene Anzahl der Behandlungen nicht.

Eine Behandlung ist nicht möglich, wenn ein bestehendes und stark gesundheitsgefährdendes Infektions- bzw. Ansteckungsrisiko vorliegt und/oder Ihr Gesundheitszustand es Ihnen unmöglich macht ihren Termin wahrzunehmen. Liegt beides nicht vor, entscheidet der Therapeut nach vorherigem persönlichem Erscheinen, ob die geplante Behandlung stattfinden kann. Das dazu erforderliche Gespräch stellt die Grundlage zur Entscheidungsfindung dar und ist Teil der Leistungserbringung.

Je früher Sie uns ihre Bedenken mitteilen, desto besser können wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen! Generell empfehlen wir bei bestehender Unsicherheit vorsorglich den Termin unter Berücksichtigung der Absageregelung zu stornieren.

In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, alle bereits mit Ihnen vereinbarten zukünftigen Termine zu stornieren. Dies dient vor allem ihrem Schutz, damit nicht weitere finanziellen Forderungen Ihnen gegenüber entstehen.

Termine dürfen nur nach vorheriger Leistungserfüllung unterschrieben werden. Andererseits stellt es einen Straftatbestand dar - Versicherungsbetrug.

Als Physiotherapie-Praxis sind wir darauf angewiesen, dass unsere Patienten zu ihren vereinbarten Terminen erscheinen oder diese rechtzeitig absagen, damit wir unseren Terminplan bestmöglich organisieren können. Wir möchten sicherstellen, dass jeder Patient die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhält und können dies nur durch eine effiziente Planung und Nutzung unserer verfügbaren Ressourcen gewährleisten.

Leider ist es in der Vergangenheit gehäuft vorgekommen, dass vereinbarte Termine nicht oder nicht rechtzeitig bei uns abgesagt wurden. Die dabei entstehenden Terminlücken bedeuten für therapeutische Praxen enorme wirtschaftliche Schäden, da Ausgaben wie z.B. Gehälter, Miete und sonstige Betriebskosten unabhängig davon anfallen, ob der Termin tatsächlich stattfindet oder nicht. So sind wir gezwungen Ausfallgebühren zu erheben um die entstandenen Kosten zu decken und unseren Aufwand angemessen zu entschädigen.

Deweiteren ist eine rechtzeitige Terminabsage wichtig um anderen Patienten, die möglicherweise auf eine dringend benötigte Therapie warten (z.B. nach einer Operation), einen schnellen Zugang zu unseren Dienstleistungen zu ermöglichen.

Bitte verstehen Sie, dass wir die Ausfallgebühr nicht erheben, um Ihnen Unannehmlichkeiten zu bereiten. Stattdessen handelt es sich um eine Maßnahme, die wir ergreifen müssen, um unsere Praxis auf finanzieller Ebene zu schützen und eine effektive Behandlung aller Patienten zu gewährleisten.

Durch das im Februar 2013 eingetretene Patientenrechtegesetz (PatRG) haben sich für Physiotherapiepraxen und Patienten einige Änderungen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten ergeben.
In unserem Fall ist der sogenannte Behandlungsvertrag (§630 a BGB) von Bedeutung, der in dem Moment zustande kommt, wenn Sie als Patient einen Behandlungstermin zusagen. Dieser Vertrag kann durchaus auch „nur“ mündlich sein. Kommen Sie nicht wie vereinbart zur Behandlung und haben den Termin auch nicht rechtzeitig abgesagt, können wir eine Ausfallgebühr von Ihnen verlangen.
Zu dem Begriff „rechtzeitig“ gibt es keine einheitliche rechtsverbindliche Definition. Im juristischen Sinne wird der Begriff „rechtzeitig“ in diesem Zusammenhang (unverbindlich) mit einer Frist von 24 Stunden gleichgesetzt.
Termine, die somit weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Therapiebeginn abgesagt werden, können als nicht rechtzeitige Absage gewertet werden.
Bitte denken Sie daran:
- Mit einer Terminvereinbarung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und der Praxis zustande
- Einen vereinbarten Termin nicht abzusagen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vertragsbruch
- Sagen Sie einen Termin nicht rechtzeitig ab, besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Ausfallhonorar.
Kommen Sie als Patient nicht zur Behandlung, können wir in dieser Zeit kein anderen Patienten behandeln, da die Behandlungen – anders als bei zahnärztlichen Behandlungen, bei denen unvorhergesehene Komplikationen auftreten können – planbar sind. Bei dieser Organisation (Bestellsystem) wollen wir und unsere Patienten sicherstellen, dass die Behandlung gerade zu diesem Zeitpunkt vorgenommen wird. Daher ist der Patient bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Behandlung in Annahmeverzug geraten und hat entsprechend Behandlungskosten in Höhe der üblichen Vergütung für die Behandlung zu tragen (Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 23. September 2003 Az. 8 C 23330/03).
Ähnlich hat auch das Amtgericht Burgwedel in einem Urteil (Az. 7 C 360/16) entschieden. Darin ging es vorwiegend um die kurzfristige Absage von Terminen und den dadurch entstandenen Ausfallgebühren. Krankheit schützt nicht vor Ausfallgebühren, ebenso urteilte das Gericht, dass die häufig in Praxen vereinbarte 24-Stunden-Absagefrist rechtens ist.

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
07:00 -20:00 Uhr

Freitag:
07:00 – 14:00 Uhr

Telefonisch können Sie uns montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr, sowie freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr erreichen.

Außerhalb der Zeiten können Sie uns auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.

Kontakt

Telefon

05204 8442

Email

kontakt@schock-praxis.de

Adresse

Bahnhofstraße 19a
33803 Steinhagen

Copyright 2024 © Alle Rechte sind vorbehalten.
Nach oben scrollen